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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Benjamin Wedemeyer / UnityVision LLP
Stand: 11. Februar 2025

Die jeweils aktuelle Version dieser AGB ist auf der Website der Produktion abrufbar unter:
benjamin-wedemeyer.com/de/agb

or in English under:
benjamin-wedemeyer.com/en/gtc

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1. Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen:

Benjamin Wedemeyer, im Folgenden “Filmemacher”; sowie

UnityVision LLP, eine Gesellschaft kanadischen Rechts, mit Sitz in Vancouver, mit Geschäftsadresse 329 Howe St, Unit #690, Vancouver, BC V6C 3N2, Kanada, eingetragen in das Handelsregister von British Columbia unter Registernummer LL0002883, vertreten durch Benjamin Wedemeyer, im Folgenden “Produktionsfirma”;

Filmemacher und Produktionsfirma werden nachfolgend gemeinsam als
„Produktion“ bezeichnet.

Der Vertrag wird zwischen der Produktion und dem Kunden geschlossen.

Beide Parteien, der Filmemacher und die Produktionsfirma, sind unabhängige Vertragspartner des Kunden. Die jeweilige Rechtsform oder ein möglicher Wechsel der Gesellschaftsstruktur hat keinen Einfluss auf bestehende Verträge.

1.2. Geltungsbereich

Die im Vertrag genannten Dienstleistungen und das Angebot gelten als Teil dieses Vertrags. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der elektronischen Bestätigung.

2. Nutzungsrechte, Rechteübertragung, Veröffentlichung & Material

2.1. Zustimmung zur Aufzeichnung

Der Kunde erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Produktion Bild- und Tonaufnahmen ihrer Person oder ihres Eigentums erstellt und verwendet.

2.2. Rechteübertragung

Der Kunde räumt der Produktion ein uneingeschränktes, unwiderrufliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an diesen Aufnahmen ein. Dies umfasst insbesondere:

  • das Bearbeitungsrecht,
  • das Nutzungsrecht für alle Medien,
  • das kommerzielle Verwertungsrecht,
  • die Lizenzierung an Dritte,
  • das Archivierungs- und Wiederverwendungsrecht.

Die Produktion ist berechtigt, das Material uneingeschränkt für eigene Projekte, Portfolios oder andere Verwendungen einzusetzen, soweit dies im Rahmen der geltenden Gesetze erfolgt. Eine gesonderte Vergütung an den Kunden erfolgt nicht.

Der Kunde bestätigt, dass diese Zustimmung unwiderruflich ist.

2.3. Nutzungsrechte

Der Kunde erhält nicht-exklusive Nutzungsrechte für das Endprodukt, gemäß der im Angebot festgelegten Zwecke.

Exklusive Rechte können gegen eine zusätzliche Gebühr erworben werden, die abhängig vom Umfang und Verwendungszweck variiert.

2.4. Rohmaterial

Rohmaterial, zusätzliche Aufnahmen und ungeschnittenes Filmmaterial verbleiben im Eigentum der Produktion und können für Eigenwerbung oder
andere Projekte genutzt werden, es sei denn, es wurde eine exklusive Vereinbarung getroffen.

Falls nicht explizit anders vereinbart, ist Rohmaterial nicht Teil des Angebots, und die Produktion ist nicht verpflichtet, dieses an den Kunden herauszugeben. Sollte der Kunde dennoch Zugriff auf das Rohmaterial wünschen und die Produktion dem zustimmt, kann dies gegen eine gesonderte Lizenzgebühr erfolgen, unter der Voraussetzung, dass die Endabnahme durch die Produktion erfolgt oder das Material durch einen professionellen Cutter verarbeitet wird.

Die Produktion kann das Rohmaterial jederzeit nach Abnahme löschen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

2.5. Veröffentlichung

Der Kunde darf ausschließlich die von dem Kunden und der Produktion final freigegebene Version veröffentlichen und verbreiten.

Jegliche nachträgliche Bearbeitung, Veränderung oder Ergänzung (z. B. Hinzufügen von Logos, Texten, Filtern oder Schnitten) ist nur mit elektronischer Zustimmung der Produktion zulässig.

3. Vertragsbeziehung und Projektabwicklung

3.1. Vertragsbeginn und Kommunikation

Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden oder andere unmissverständliche Bestätigung in Kraft und gilt für alle damit verbundenen Aufträge und Projekte.

Die gesamte Kommunikation während der Projektabwicklung kann in elektronischer Form erfolgen, insbesondere per E-Mail oder Messenger-Dienste (wie WhatsApp und Telegram).

3.2. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • auf Anfragen der Produktion innerhalb eines angemessenen Zeitraums (max. 60 Stunden) zu antworten,
  • notwendige Materialien (z. B. Logos, Schriftarten) zeitnah bereitzustellen, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • die Produktion bei Veröffentlichungen (Instagram, YouTube, Webseite, Print …) namentlich in angemessener Form zu nennen und zu verlinken, sofern möglich.
    z.B. Film von Benjamin Wedemeyer; Instagram: @benjaminwedemeyer_; Webseite: www.benjamin-wedemeyer.com
3.3. Abnahme

Die Abnahme des Projekts erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder stillschweigend, wenn der Kunde innerhalb von 7 Tagen kein Feedback gibt.

  • Jede Beauftragung umfasst zwei Korrekturschleifen. Zusätzliche Änderungen werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet (falls nicht im Angebot erwähnt 80€/Stunde). Eine Korrekturschleife beginnt mit der Übermittlung der Änderungswünsche durch den Kunden und endet mit der Bereitstellung der überarbeiteten Version durch die Produktion.
  • Zusätzliche Änderungen werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet.

Falls der Kunde der Produktion eine uneingeschränkte kreative Entscheidungsfreiheit zusichert (“Mach, was du willst”, “Freiheit dem Künstler”…), akzeptiert er, dass spätere Änderungswünsche nur im zumutbaren Rahmen stattfinden und alles darüber hinaus nicht im ursprünglichen Preis enthalten sind und nur gegen zusätzliche Vergütung berücksichtigt werden können.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Rechnungsstellung

Der Gesamtpreis ist im Angebot festgelegt und unterliegt folgenden Zahlungsbedingungen:

  • Die Produktion ist berechtigt, jederzeit Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu stellen, insbesondere für:
    • Vorauszahlungen für Reisekosten,
    •  Kosten für Subunternehmer,
    • bereits erbrachte Teilleistungen.
  • Der Kunde akzeptiert die Möglichkeit einer individuellen Zahlungsstruktur und eine Drittel Reglung (1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 nach Beendigung der Dreharbeiten/des Shootings, 1/3 bei Projektabschluss).
4.2. Zahlungsfristen

Die Restzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme fällig.
Bei Zahlungsverzug wird eine Verzugsgebühr von 5 % pro Monat erhoben.

4.3. Reverse Charge & Mehrwertsteuer

Kunden z.B. aus der EU, Schweiz und UK mit gültiger USt-ID unterliegen dem Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers).
Privatkunden zahlen die jeweils geltende Mehrwertsteuer zusätzlich zum vereinbarten Netto Preis.

5. Stornierung & Erstattung

5.1. Stornierungsgebühren
  • Bis 7 Tage vor Produktionsbeginn: 15 % des Gesamtbetrags.
  • Nach Produktionsbeginn: 50 %, abhängig vom Fortschritt der Arbeiten.
  • Bereits angefallene Kosten (z. B. Reisekosten, Honorare für Dritte) trägt der Kunde in voller Höhe.

6. Haftungsbeschränkung

Bei Veranstaltungen und öffentlichen oder privaten Aufträgen (z. B. Hochzeiten, Aftermovies, Veranstaltungsfilme) trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass alle beteiligten Personen und Dritte, deren Rechte betroffen sein könnten, der Aufnahme und Veröffentlichung zugestimmt haben. Die Produktion übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Der Kunde ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Lizenzierung aller von ihm bereitgestellten (Dritt-)inhalte (z. B. Musik, Grafiken, Logos, Schriftarten). Der Kunde haftet für etwaige Urheberrechtsverstöße.
Der Kunde stellt die Produktion von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung der erstellten Inhalte ergeben.
Die Produktion haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden und gesetzlich zulässig.
Die maximale Haftung ist auf die Höhe des Projektpreises begrenzt. Indirekte Schäden (z. B. entgangene Gewinne) sind ausgeschlossen.
Eine Haftung für Personenschäden ist ausgeschlossen, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Der Kunde ist verpflichtet, sich über eigene Versicherungslösungen für solche Risiken zu informieren.
Die Produktion haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Aufnahmen durch Dritte entstehen.

7. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Produktion behandelt alle personenbezogenen Daten des Kunden mit höchster Vertraulichkeit und nach bestem Wissen und Gewissen. Die Produktion orientiert sich an internationalen Datenschutzstandards. Die Speicherung und Verarbeitung erfolgt nur im erforderlichen Rahmen.
Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der Produktion nicht an Dritte weiterzugeben.

8. Streitbeilegung, Gerichtsstand & Geltendes Recht

8.1. Mediation

Im Streitfall wird zunächst eine außergerichtliche Lösung durch eine neutrale Mediation angestrebt.

8.2. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand wird von der Produktion festgelegt.

8.3. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht des Landes des Gerichtsstandes.

9. Höhere Gewalt (Force Majeure)

Keine Haftung für Verzögerungen oder Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, “Pandemien“, Streiks).
Der Vertrag kann bei andauernder höherer Gewalt von beiden Parteien ausgesetzt oder beendet werden, ohne dass zusätzliche Kosten für die Produktion entstehen, bisher anfallende Kosten werden vom Kunden übernommen. Es wird versucht einen Ersatztermin zu finden.

10. Änderungen und Zusatzvereinbarungen

Unveränderbarkeit: Diese AGB sind bindend. Änderungen bedürfen der elektronischen Zustimmung beider Parteien.

Nachträgliche oder spontane Änderungen am Set und während der Produktion können zusätzliche Kosten verursachen, falls diese nicht offensichtlich und zumutbar erkennbar sind, müssen diese vorab abgestimmt werden.

Falls sich einzelne Punkte des Angebots mit denen der AGB widersprechen gelten die Punkte des Angebots.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

AGB | Datum/Stand: 11. Februar 2025